Allgemeine Geschäftsbedingungen Casa da Pedra do Cuco

1. Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen der Ferienwohnung „Casa da Pedra do Cuco“ (im Folgenden CPC genannt), Besitzer M.D.J. van der Hulst, (im Folgenden MH genannt) aus IJhorst.

1.2. Unter Mietobjekt wird die betreffende Ferienwohnung und das benachbarte Appartement mit Grundstück, sonstigen Gebäuden, Schwimmbad, Inventar, Werkzeugen und allen zu CPC und dem Grundstück gehörenden (beweglichen) Sachen verstanden.

1.3. Unter Mieter wird derjenige verstanden, der den Mietvertrag mit MH abschließt. Ferner wird unter Mieter derjenige verstanden, für den oder in dessen Namen der Mieter den Mietvertrag mit MH abschließt.

2. Reservierung & Bezahlung

2.1. MH ist befugt, die aufgeführten Preise zu ändern, wenn zwischen der Buchung und dem Beginn der gebuchten Ferien ein Zeitraum von mindestens sieben Monaten liegt.

2.2. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn das Reservierungsformular (über Internet, Fax, Post) bei MH eingegangen ist (bzw. die Buchung telefonisch vorgenommen wurde), und die Buchung von MH schriftlich bestätigt wurde.

2.3. Die Reservierungen gelten von Freitag, 16.00 Uhr, bis zum nächsten Freitag, 10.00 Uhr, wenn nicht anders vereinbart.

2.4. Die aufgeführten Mietpreise fallen pro Woche an, wenn nicht anders angegeben oder vereinbart.

2.5. Spätestens sieben Tage nach Empfang der Bestätigung, muss eine vom Mieter stammende Vorauszahlung in Höhe von 50% des gesamten Mietpreises bei MH eingegangen sein, es sei denn, MH und der Mieter haben eine andere Regelung vereinbart.

2.6. Die restlichen 50% des zu erstattenden Mietpreises müssen spätestens vier Wochen vor Anreise auf dem Bankkonto von MH eingegangen sein, es sei denn, MH und der Mieter haben eine andere Regelung vereinbart.

2.7. Bei einer Buchung, die (weniger als) vier Wochen vor der Anreise erfolgt, ist der gesamte Mietpreis auf einmal (mittels telefonischer Überweisung) zu entrichten.

2.8. Bei einer nicht rechtzeitigen Bezahlung der geschuldeten Beträge ist der Mieter automatisch in Verzug. MH verschickt dann eine schriftliche Mahnung. Wenn der geschuldete Betrag innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Mahnung noch nicht bei MH eingegangen ist, gilt der Vertrag als storniert. In diesem Fall ist MH berechtigt, die in Artikel 5 der vorliegenden Geschäftsbedingungen aufgeführten Stornierungskosten in Rechnung zu stellen.

2.9. Nach Bestätigung der Reservierung werden dem Mieter die Aufenthaltsunterlagen zugeschickt; hierzu gehören die Adresse der Ferienwohnung sowie der Name der Haushälterin und deren Telefonnummer. Sie händigt dem Mieter den Schlüssel aus und weist ihn auf Besonderheiten der Ferienwohnung.

3. Änderungen durch den Mieter

Wenn der Mieter den abgeschlossen Mietvertrag ändern möchte, bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MH. Eine Änderung ist auf keinen Fall ab und innerhalb des Zeitraums von vier Wochen vor Ankunft möglich. Für jede Änderung bezüglich einer bereits vorgenommenen Buchung stellt MH einen Betrag in Höhe von € 25,00 in Rechnung.

3.2. Sollte der Mieter die Buchung innerhalb von vier Wochen vor Ankunft ändern, gelten die in Artikel 5 aufgeführten Stornierungsbestimmungen.

4. Änderungen durch MH

4.1. MH hat das Recht, den Vertrag aufgrund wichtiger Umstände zu ändern; hierzu gehören Umstände, aufgrund derer eine Erfüllung des Vertrags MH schwerlich zugemutet werden kann (z.B. der Verkauf des Hauses). Ferner hat MH das Recht, den Vertrag aufgrund von höherer Gewalt zu ändern; hierunter fallen auf jeden Fall Krieg, Streiks, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungsbedingungen sowie der Tod des Besitzers. In einem solchen Fall ist MH berechtigt, dem Mieter ein anderes Haus mit einem ähnlichen Qualitäts- und Preisniveau anzubieten, ohne dass dies eine Verletzung seiner Pflichten darstellt. Sollte keine vergleichbare Wohnung angeboten werden können, wird der bereits gezahlte Mietbetrag zurückerstattet. MH übernimmt keine Haftung für eventuellen anderen/zusätzlichen Schaden und/oder Verzugsschaden, es sei denn, dem Schaden liegt Vorsatz und/oder bewusst leichtfertiges Verhalten seitens MH zugrunde.

5. Stornierung

5.1. Wenn der Mieter den Vertrag stornieren möchte, werden die Stornierungskosten, die die Höhe des Mietbetrags nicht überschreiten, in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die Deckung bietet.

5.2. Der Mieter hat die Stornierung während der Bürozeiten durchzuführen. Erfolgt eine Stornierung nach den Bürozeiten, gilt die Stornierung als am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag) vorgenommen.

5.3. MH ist berechtigt, den Vertrag zu stornieren, wenn der Mieter in Verzug ist und/oder in den Fällen, die in den vorliegenden Geschäftsbedingungen beschrieben werden.

5.4. Bei einer Stornierung vor der Frist von vier Wochen vor Anreise schuldet der Mieter MH einen Betrag in Höhe von 50% des gesamten Mietbetrags.

5.5. Bei einer Stornierung innerhalb der Frist von vier Wochen vor Anreise schuldet der Mieter MH den gesamten Mietbetrag.

5.6. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts schuldet der Mieter MH den gesamten Mietbetrag.

6. Nebenkosten

6.1. In der Miete sind, wenn nicht anders angegeben, Kosten für Wasser und (teilweisen) Strom, Endreinigung, Bettwäsche, Hand- und Badetücher inbegriffen.

6.2. In der Miete nicht inbegriffen sind Kosten für die Benutzung der Klimaanlage und/oder Heizung, wenn nicht anders angegeben. Es sind zwei Kinderbetten (einschließlich Bettwäsche) und zwei Kinderhochstühle vorhanden.

7. An- und Abreise

7.1. Die Anreise ist freitags ab 16.00 Uhr möglich. Die gültige Abreisezeit ist freitags vor 10.00 Uhr.

7.2. Sofort nach der Landung in Portugal ist Kontakt mit der Haushälterin der Ferienwohnung aufzunehmen, deren Angaben dem Mieter in dem Bestätigungsschreiben mitgeteilt wurden. Die Haushälterin sorgt dafür, dass der Mieter Zugang zur Wohnung erhält.

8. Anzahl Personen

8.1. Die vereinbarte maximale Anzahl Personen darf nicht überschritten werden, wenn dies nicht ausdrücklich mit MH vereinbart wurde; in diesem Fall ist MH berechtigt, Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Wenn ohne Zustimmung von MH mehr Personen als vereinbart in der Ferienwohnung übernachten, ist der Mieter bezüglich seiner ihm aus dem Vertrag erwachsenen Verpflichtungen automatisch in Verzug und schadenersatzpflichtig.

8.2. MH und der Mieter vereinbaren, dass der Schaden, den MH infolge des Verstoßes gegen die in Absatz 1 aufgeführten Verbote erleidet, im Voraus auf € 150,00 pro Tag und pro Person für die Anzahl Personen festgelegt wird, die die maximale Anzahl erlaubter Personen überschreitet. Diese Bestimmung gilt als Konventionalstrafe und unbeschadet des Rechts von MH, um nachträglich eine Einhaltung und/oder (zusätzlichen) Schadenersatz, welcher Art auch immer, zu fordern.

9. Endreinigung

9.1. Die Endreinigung wird vom Vermieter oder im Auftrag des Vermieters ausgeführt. Der Mieter hat bei seiner Abreise die Wohnung sauber und aufgeräumt zu hinterlassen; ist dies nicht der Fall, ist der Besitzer oder Verwalter berechtigt, zusätzlich anfallende Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

10. Schwimmbad

10.1. Das Schwimmbad kann in der Regel das ganze Jahr über benutzt werden und wird nicht separat geheizt. Ausnahmen sind möglich; in deren Rahmen übernimmt MH keine Haftung für Schäden, die hierdurch verursacht werden.

10.2. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen das Schwimmbad benutzen, wobei vorgeschrieben ist, dass ein Kind, bzw. Kinder, die nicht über ein Schwimmabzeichen verfügen, eine Schwimmweste tragen.

10.3. MH ist nicht haftbar für Unfälle, die sich im Schwimmbad oder in dessen unmittelbarer Umgebung ereignen.

11. Haustiere

11.1. In der Ferienwohnung ist die Haltung von Haustieren nur begrenzt möglich und in allen Fällen nur nach einer besonderen Anfrage erlaubt. Der Aufpreis beträgt € 50,00 pro Haustier pro Woche.

12. Sonstiges

12.1. Es wird erwartet, dass der Mieter Hausmüll, Flaschen, Papier usw. selbst entsorgt und den Grill säubert.

12.2. Wenn es eine Hausordnung in der Wohnung gibt, hat der Mieter die Bestimmungen dieser Hausordnung ausnahmslos zu befolgen. Ein Exemplar der geltenden Hausordnung ist in der Wohnung vorhanden.

13. Haftung

13.1. MH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernimmt MH keine Haftung für Schaden (welcher Art auch immer), den der Mieter infolge seines Aufenthalts in der Ferienwohnung erleidet bzw. der in Zusammenhang mit seinem Aufenthalt in der Ferienwohnung steht, es sei denn, die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Deckung und leistet Schadenersatz.

13.2. Wenn aus welchem Grund auch immer, MH selbst schadenersatzpflichtig ist, ist die Höhe des in diesem Fall zu bezahlenden Schadenersatzes auf die Höhe des Mietbetrags begrenzt, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens MH zurückzuführen.

13.3. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass Schaden an einer Ferienwohnung, der während des Verbleibs des Mieters entstanden ist, dem Mieter zugerechnet wird, wenn nicht das Gegenteil bewiesen wird. Der Mieter ist verpflichtet, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen und diese auf Anfrage von MH und/oder des Besitzers schriftlich vorzulegen.

13.4. MH ist nicht haftbar für Schaden, der infolge von Abweichungen bezüglich des Mietobjekts bzw. Unannehmlichkeiten vor Ort entsteht, außer, wenn diese Abweichungen bzw. Unannehmlichkeiten solcherart sind, dass sie die Essentialien des Mietvertrags betreffen; in diesem Fall ist der Schaden auf die Höhe des Mietbetrags begrenzt.

14. Zinsen und Inkassokosten

14.1 Der Mieter, der einer finanziellen Verpflichtung gegenüber MH nicht rechtzeitig nachgekommen ist, schuldet Letzterem Zinsen in Höhe von 1% für jeden Monat bzw. Teil eines Monats. Ferner ist er zur Vergütung aller außergerichtlichen Inkassokosten verpflichtet, wobei ein Mindestbetrag von € 50,00 gilt.

15. Beschwerden

15.1. Beschwerden, die während des Aufenthalts anfallen, sind spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich oder in anderer geeigneter Form bei MH geltend zu machen, sodass MH geeignete Maßnahmen ergreifen kann. Wenn auf eine Beschwerde nicht befriedigend reagiert wird, hat der Mieter spätestens innerhalb von vier Wochen nach seiner Heimkehr die Beschwerde bei MH unter Angabe aller sachdienlichen Informationen schriftlich einzureichen.

15.2. Wenn sich der Mieter nicht an die in Absatz 1 dieses Artikels aufgeführte Frist hält, verwirkt er sein Recht auf Schadenersatz, insofern er Recht auf Schadenersatz hat.

16. Geltendes Recht

Für alle Streitfälle mit MH gilt niederländisches Recht. Ungeachtet des in Art. 14 dieser Geschäftsbedingungen Bestimmten, ist das Gericht in Zwolle unter Ausschluss anderer Gerichte als einziges zur Behandlung der Streitfälle befugt.